Häufig gestellte Fragen

Wie und wann erhalte ich meine Reiseunterlagen?

Grundsätzlich erhalten Sie Ihre Unterlagen nach erfolgtem Zahlungseingang.
Bei Langfristbuchungen werden die Unterlagen ca. 10 bis 14 Tage vor Reiseantritt versendet.

Bei Kurzfristbuchungen werden die Unterlagen nur dann versendet, wenn nach erfolgter Zahlung die Zustellung auf dem Postweg garantiert werden kann. Dazu ist eine Vorlauffrist von 6 bis 8 Werktagen nötig. Bei kurzfristigeren Buchungen werden die Unterlagen am Flughafen für Sie hinterlegt. Da es hier je nach gewähltem Veranstalter und gewünschter Zahlungsart unterschiedliche Handhabungen gibt, erhalten Sie alle nötigen Informationen automatisch durch unseren Kundenservice.

Welchen Zahlungsmöglichkeiten habe ich bei Lastminute/Pauschalreisen?

Dies ist immer veranstalterabhängig. Die möglichen Zahlungsarten werden Ihnen automatisch bei Übermittlung Ihres Buchungsauftrags in unserem Buchungsformular angezeigt.

Sie können die möglichen Zahlungsarten weiterhin auch den AGB des Veranstalters auf der Buchungsseite entnehmen. Für Fragen steht Ihnen unsere Service-Hotline gerne zur Verfügung.

Wie kann ich meine Lastminute- oder Pauschalreise umbuchen/stornieren?

Natürlich können Sie Ihre Reise umbuchen oder stornieren. Da hierfür Gebühren anfallen, möchten wir Sie bitten, uns Ihren Umbuchungswunsch mit Angabe Ihrer Buchungsnummer und Ihres Namens schriftlich, per Email an 700188@schmetterling-argema.de zu richten!

Wie erhalte ich einen Sicherungsschein und wozu wird dieser benötigt?

Seit November 1994 sind Reiseveranstalter in Deutschland verpflichtet, sich gegen einen möglichen Konkurs abzusichern (§ 651k BGB). Haben Sie eine Reise verbindlich gebucht, erhalten Sie mit der Reisebestätigung/Rechnung eine Kopie des so genannten Sicherungsscheins. Wird der Anbieter Ihrer Reise zahlungsunfähig, bevor oder während Sie im Urlaub sind, begleicht ein Versicherer oder Kreditinstitut den Schaden. Dabei werden Ihnen bereits bezahlte Reiseleistungen (auch Anzahlungen) erstattet, die aufgrund des Konkurses ausgefallen sind, sowie Aufwendungen, die Ihnen eventuell durch eine selbst zu organisierende Rückreise entstehen.

Den Sicherungsschein sollten Sie sorgfältig aufbewahren und unbedingt mit auf die Reise nehmen. Welche Leistungen der Versicherer Ihres Veranstalters im konkreten Fall übernimmt, sollten Sie direkt nachfragen. Wenden Sie sich dazu an die Adresse, die auf dem Sicherungsschein angegeben ist.